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Versand und Zahlung


Bei Aufträgen (Bruttowarenfakturenwert) von bis zu EUR 140,– inkl. USt. werden die Versandkosten für den Normaltransport als Postpaket oder -brief pauschal mit EUR 7,50 inkl. USt. in Rechnung gestellt.

MEDITEC behält sich das Recht vor, bei gewünschten und notwendigen Teillieferungen auch ohne Vorankündigung zusätzliche Paketgebühren in Rechnung zu stellen.

Sofern nicht anders vereinbart, werden die Kosten für ausdrücklich gewünschte Boten- oder Expresszustellungen individuell in Rechnung gestellt. 

Bei nachweislicher Verweigerung der Warenannahme von bestellten Waren, werden sämtliche im Zusammenhang mit der Rücksendung anfallenden Logistikkosten an den Kunden weiterverrechnet. 

Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Änderungen oder Abweichungen von Bestellungen gelten vom Auftraggeber vorweg als genehmigt, sofern ihm diese zumutbar sind (z.B. Chargenunterschiede im Rahmen der Spezifikationen).

Der Kunde ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern MEDITEC den Verzug mit den vereinbarten Lieferfristen um mehr als eine Woche zu vertreten hat und die vom Kunden mit eingeschriebenem Brief zu setzende Nachfrist von vier Wochen verstrichen ist.

MEDITEC behält sich vor, die Bestellmengen einseitig zu reduzieren und Teillieferungen durchzuführen, soweit dies dem Kunden nicht nachweislich unzumutbar ist (z.B. keinerlei Verwendbarkeit für reduzierte Mengen). Der Kunde ist verpflichtet, alle (technischen) Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen zu erfüllen, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

Sollte der Auftraggeber aus diesem Grund oder aus einem anderen Grund die Ware nicht vereinbarungsgemäß übernehmen (Annahmeverzug), ist MEDITEC nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendung, wie z.B. frustrierte Transportkosten oder Lagergebühren, im angemessenen Ausmaß dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Liegt bei Bestellungen von medizintechnischen Geräten (mit einer Lieferadresse in Österreich) eine Verpflichtung zur Aufstellung, Inbetriebnahme und Geräteeinweisung gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) vor, so werden diese Leistungen —sofern nicht schriftlich anders vereinbart kostenpflichtig – durch MEDITEC, oder von einem durch MEDITEC autorisiertem Partnerunternehmen erbracht. Der Kunde hat hierzu für eine Zugänglichkeit zum Aufstellungsort, sowie für eine örtlich/räumlich passende Gegebenheit zur ordnungsgemäßen Aufstellungs- und Inbetriebnahmemöglichkeit des medizintechnischen Gerätes zu sorgen (z.B. fachmännischer Stromanschluss).

Etwaige zusätzliche Tätigkeiten, wie z.B. Demontage – bzw. Rückmontagetätigkeiten von vorhandenem Mobiliar zwecks Zugänglichkeit zum Aufstellungsort, Kabelzusatzverlegarbeiten, oder sonstige für die ordnungsgemäße Funktion des medizintechnischen Gerätes nicht erforderlichen, handwerklichen Tätigkeiten am Aufstellungsort werden gesondert in Rechnung gestellt. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der MEDITEC in St. Pölten.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.